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Überführung von Rentenansprüchen aus Sonderversorgungssystemen der DDR

Für die Anwartschaften aus den Sonderversorgungssystemen (Ziffer 2 des auf der Vorseite genannten Personenkreises) sind die Versorgungsträger die Funktionsnachfolger gemäß Artikel 13 des Einigungsvertrages (vgl. §8(4) AAÜG).

Diese Versorgungsträger haben - auf der Grundlage der bei ihnen vorliegenden Daten - dem für die Feststellung der Leistungen zuständigen Träger der Rentenversicherung (BfA) das tatsächlich erzielte Arbeitsentgeld oder Arbeitseinkommen mitzuteilen (vgl. §8(2) AAÜG). Die Arten und die maximale Höhe der zu berücksichtigenden Einkommen sind in den §§ 6 und 7 AAÜG festgelegt. (Durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 1999-04-28 wurden wesentliche Festlegungen dieses Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die Neufassung des AAÜG ist nicht über die Vorgaben des BVerfG hinaus gegangen, so dass es immer noch politisch motivierte Rentenkürzungen gibt.)

Die Versorgungsträger haben darüberhinaus dem Rentenberechtigten den Inhalt der Mitteilung an den Träger der Rentenversicherung in Form eines Entgeldbescheides bekanntzugeben (vgl. §8(3) AAÜG).

Die Bearbeitung erfolgt für die rentennahen Jahrgänge zuerst.


Die Berechtigten aus Sonderversorgungssystemen müssen demnach keinen Antrag auf Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung stellen. Nach Erhalt des Bescheids des Versorgungsträgers über die Mitteilung an die BfA sollte dieser genauestens geprüft werden. Bei Unstimmigkeiten kann Widerspruch eingelegt werden (Rechtshilfsmittelbelehrung einschl. Fristen beachten).

 
 

Anschriften der Versorgungsträger für die Sonderversorgungssysteme

NVA, KVP, Grenztruppen

Wehrbereichsverwaltung VII
Zentralnachweisstelle
Prötzeler Chaussee
15344 Straußberg
 

Bundesgrenzschutz (Übernommene Angehörige der Grenztruppen)

Wehrbereichsgebührnisamt VII
Hauptverwaltung IV
Schnellerstraße 1-5
12439 Berlin
 

VP, Feuerwehr, Strafvollzug

Angehörige des MdI und eigene Polizeiangehörige des BMI:
Bundesminister des Innern
Außenstelle Berlin Zi 4
Mauerstraße 34-38
10117 Berlin

Sonst: Zuständige Verwaltungen der Innenministerien der Länder (meist: Versorgungsstellen, Rentenstellen oder Sachgebiet Sonderversorgung der Polizeipräsidien bzw. Polizeidirektionen)
 

Zollverwaltung

Oberfinanzdirektion Berlin
- Bereich Versorgung -
Postfach 15 09 60
10671 Berlin
 

MfS/AfNS

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Berlin-Lichtenberg
Gotlindestraße 91 / Haus 40
10365 Berlin


Erarbeitet auf der Grundlage der genannten BfA-Information. Für die Richtigkeit keine Gewähr.


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Inhaltlich zuletzt bearbeitet: 2000-01-19 Nach oben